Wie oft verkaufen oder kaufen Sie eine Immobilie? Kennen Sie wirklich deren Wert auf dem Immobilienmarkt?
Jede Immobilie ist anders. Denken Sie nur an Neubau oder denkmalgeschützen Altbau, an Erdgeschosswohnung oder Penthouse, an Seeblick oder Schlote vor´m Fenster.
Wertbestimmend sind die Lage, die Größe des Grundstücks und der Nutzeinheit oder Wohnung, deren Ausstattung, Zuschnitt und Modernität, die Individualität, Extras, der aktuelle und prognostizierte Immobilienmarkt, die Kaufkraft der Region, die Verkehrs- und Infrastrukturanbindung usw. usw.
Die Berücksichtigung aller dieser Faktoren lässt Sie den Wert der eigenen oder Wunschimmobilie genauer kennen. Leicht können Sie so mehrere Tausend Euro gewinnen.
Gutachten werden im Allgemeinen benötigt:
zur privaten Vermögensübersicht
zur Finanzierung
zur Feststellung von Betriebsvermögen
als Grundlage bei An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
bei Vermögensauseinandersetzung in Erb-und Scheidungsfällen
für Zugewinnausgleich
für Renditeprognosen für Investoren
zur Rückübertragung
bei Entschädigungen
bei Zwangsversteigerungen
zur Beleihungswertermittlung
als Mietwertgutachten
zur Beweissicherung bei Baumaßnhamen und Schäden
Was beinhaltet das Gutachten?
Eine ausführliche Ortsbesichtigung mit der umfassenden Beschreibung der Grundstücke und der Gebäude (Bestandsaufnahme)
Beschreibung der rechtlichen Situation und aller wertbeeinflussenden Umstände - z.B. Lärmimmission, Kontaminierung etc.
Komplette Darstellung des recherchierten Datenmaterials
Erläuterung und Begründung der gewählten Wertermittlungsverfahren
Bodenwertermittlung, Ermittlung von Vergleichswerten
Anwendung der Sach-, Ertrags- und Vergleichswertermittlung nach Objekterfordernis
Gesamtbeurteilung und Zukunftsprognose
Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert
Erforderliche Daten zur Bearbeitung:
Aktueller Grundbuchauszug
Amtliche Flurkarte
Lageplan
Alle Baupläne und Baugenehmigungen
Wohnflächenberechnung und Berechnung von Bruttorauminhalt oder Bruttogrundfläche
Teilungserklärung
Miet- und Pachtverträge
Angaben über Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen
Diese Unterlagen sollten möglichst beim Auftraggeber vor dem Ortstermin vorliegen. Sollten Sie nicht über die Unterlagen verfügen, bin ich gern bei der Beschaffung behilflich.
Die Kosten:
Das Honorar richtet sich nach der gesetzlichen Honorartafel zu § 34 Abs. 1: Wertermittlungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Zusatzleistungen (wie Beschaffung erforderlicher Unterlagen, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden) und Nebenkosten (Kopien, Porto, Telefon) werden gesondert abgerechnet.